Bundesstadt Bonn

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Die Oberbürgermeisterin

BE

Amt 66

Beschlussvorlage

X

öffentlich

nicht öffentlich

 

Drucksachen-Nr.

   
 

0013511

   
 

Externes Dokument

 

 

Betreff

Straßenbau

hier: Ausbau der Steingasse in Bonn-Muffendorf

 

Finanzielle Auswirkungen

Stellenplanmäßige Auswirkungen

Ja, sh. Begründung

X

Nein

Ja, sh. Begründung

X

Nein

 

Verwaltungsinterne Abstimmung

Datum

Unterschrift

Federführung: Amt 66

24.11.2000

gez. Schmitz

Amt 32

30.10.2000

gez. Schütz

Amt 60

23.11.2000

gez. Krämer

Amt 61

30.10.2000

gez. Delpho

Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02

am 29.11.2000

* Zuständigkeiten

1 = Beschluss

2 = Empf. an Rat

3 = Empf. an HA

4 = Empf. an BV

 

5 = Anreg. an Rat

6 = Anreg. an HA

7 = Anreg. an FachA

8 = Anreg. an OB

 

9 = Anhörung

10 = Stellungnahme

   

Beratungsfolge

Sitzung

Ergebnis

Z. *

Bau- und Vergabeausschuss

21.12.2000

 

4

Bezirksvertretung Bad Godesberg

17.01.2001

 

1

       

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zum Ausbau der Steingasse wird zugestimmt.

Gesamtkosten

Finanzierung

Haushaltsstelle

   

noch bereitzustellen

Straßenbau: 6300.950.3220.1

Beleuchtung:

6700.950.3220.7

DM

veranschlagt

DM

insgesamt

DM

im laufenden Haushaltsjahr

DM

MIP

Straßenbau:

140.000,00 DM

 

Straßenbau:

50.000,00 DM

(für Baustraße)

Straßenbau:

90.000,00 DM

Beleuchtung:

13.000,00 DM

   

Begründung

siehe Anlage

 

Amt 66

Anlage 1

Anlage zu Tagesordnungspunkt

Betrifft

Drucksachennummer

Straßenbau

 

Baumaßnahme

Ausbau der Steingasse

Stadtbezirk / Ortsteil

Bonn-Muffendorf

1 Begründung des Bauvorhabens

Der Ausbau der Steingasse ist zur Erschließung eines Teiles der im

Bebauungsplan 8115-40 vom 30.09.1994 ausgewiesenen Baugrundstücke

erforderlich.

x

erstmalige Herstellung

 

Umbau

   

Bezirksvertretung

Beschluß vom

Straßenbauprogramm

Priorität Nummer

Bad Godesberg

     

2 Vorhandener Bestand

Im Zuge der Steingasse wurde bereits im Jahr 1967 ein Straßenkanal

verlegt.

Die Straße selbst ist bislang jedoch lediglich als Schotterweg

angelegt, der selbst zur Erschließung der Baugrundstücke für den

Baustellenverkehr nicht ausreicht.

3 Straßenart

 

Hauptverkehrsstraße

 

Bundesstraße

       
 

Verkehrsstraße

 

Landstraße

       
 

Sammelstraße

 

Kreisstraße

       

x

Anliegerstraße

x

Gemeindestraße

       
 

Selbständiger Fußweg / teilw. Radweg

 

Fußgängerstraße

       
 

Verkehrsberuhigte Straße

 

Wohnweg

4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche

ca. 70 m / ca. 540 m2

5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Beschreibung der Baumaßnahme

Die Anbindung an die Martinstraße erfolgt mit Radien.

7 Grünplanung

Wegen der geringen Größe der Verkehrsfläche ist keine Begrünung

vorgesehen.

8 Bebauungsplan

 

erforderlich

x

Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 8115-40

 
 

für die Maßnahme jedoch nicht erforderlich

 

Bebauungsplan ist noch nicht aufgestellt.

9 Grunderwerb

x

Grundstücke sind im Eigentum der Stadt

(zur Anlage der Baustraße)

x

Grunderwerb ist noch erforderlich

(für den Endausbau)

 
 

Umlegung Nr. 42 ist rechtskräftig

x

Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.

 
     

Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.

10 Finanzierung

 

Eigenmittel der Stadt Bonn/Refinanzierung durch Amt 23 (Veräußerung von Gewerbegrundstücken)

 
 

Zuschußmaßnahme nach

 

x

Erschließungsmaßnahme nach BauGB

 
 

Verbesserung nach § 8, KAG

11 Sonstiges

Zunächst soll lediglich eine bituminös befestigte Baustraße

angelegt werden. Der endgültige Ausbau erfolgt später in Abhängig-

keit vom Baufortschritt der privaten Hochbauten.

 

Finanzierung

 

Gesamtaufwand:

Oberflächenentwässerung 10.552,36 DM

Baustraße 50.000,00 DM

Fertigstellung Straßenbau 90.000,00 DM

Beleuchtung 13.000,00 DM

Grunderwerb 3.575,00 DM


167.127,36 DM

Zuschuß nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderung:

- DM

Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB:

150.414,62 DM

Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NW:

- DM

Städt. Anteil:

16.712,74 DM

Die Beitragsbelastung der Anlieger beträgt:

bei einer zulässigen/tatsächlichen eingeschossigen Bebauung

bei einer zulässigen/tatsächlichen zweigeschossigen Bebauung



24-26 DM/m² Grundstücksfläche
31-34 DM/m² Grundstücksfläche